Service

Ansprechpartner vor Ort / Hausmeister

In vielen größeren Wohnanlagen steht Ihnen nicht nur der Hausmeister, sondern auch ein/e Hausverwalter/in in einem Mieterbüro vor Ort zur Verfügung. Sie erreichen Ihren Hausmeister sowie Ihre/n Verwalter/in über die im Treppenhaus ausgehängten Rufnummern. Hier finden Sie ebenfalls alle weiteren wichtigen Notrufnummern.

Bewerbungen

Sie haben Interesse an einer unserer angebotenen Wohnung? Dann reichen Sie bitte den hier zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt inkl. aller geforderten Anlagen per Mail an info@hp-res.de ein.

Download Bewerbungsbogen.pdf (111kb)

Zugang zu unseren Wohnungsangeboten

Wir bieten unsere Wohnungen über ImmobilienScout24.de und Immowelt.de an, einem der größten Online-Plattformen, um möglichst viele Wohnungssuchende effizient und erfolgreich auf kurzem Wege zu erreichen.

Zugang Eigentümerportal

Wir bieten unseren Eigentümern über das Portal „HOMECASE“ jederzeit einen passwortgeschützten Zugriff auf ausgewählte Berichte, Auswertungen und Reportings an, um tagaktuell Informationen zur eigenen Immobilie abfragen zu können.

Genehmigung zur Untervermietung

Eine Untervermietung (von max. 1 Zimmer der bewohnten Wohnung) bedarf einer schriftlichen Erlaubnis der Hausverwaltung. Das gilt auch für eine vorübergehende Untervermietung. Grundsätzlich gilt, dass nicht mehr Personen in der Wohnung leben dürfen, als die Wohnung Wohnräume hat. Die Genehmigung zur Untervermietung kann jederzeit beendet oder nicht erteilt werden, sofern wichtige Gründe vorliegen, die eine Beendigung oder Ablehnung rechtfertigen. Für die Dauer der Untervermietung wird in der Regel ein Untermietzuschlag verlangt.

Genehmigung zu baulichen Veränderungen in der Wohnung

Sofern Sie eine der u.g. Baumaßnahmen planen, beantragen Sie bitte vor Beginn der Arbeiten schriftlich die Genehmigung durch die Hausverwaltung und beschreiben Sie dabei die geplanten Maßnahmen. Hier sind einige genehmigungsbedürftige Beispiele:

  • Verlegen von Laminat- oder anderen Fußbodenbelägen
  • Austausch von Heizkörper
  • Anbringung von Fliesen an Wänden und Böden
  • Einbau, Umbau oder Erneuerung von Einbauküchen
  • Änderungen des Grundrisses (Wände versetzen etc.)
  • Änderungen an der Elektrik

Kleinstreparaturklausel

Es fallen in Ihrer Wohnung regelmäßig Kleinstreparaturen an, die bei einem Mieterverschulden genauso wie bei einer vereinbarten Kleinstreparaturklausel, die Sie ggfls. In Ihrem Mietvertrag finden, selbst zu tragen haben.

Haustierhaltung

Kleintiere, die in einem Käfig leben (Vögel, Meerschweinchen, Kaninchen), bedürfen generell keiner Erlaubnis durch den Vermieter. Für alle weiteren Tiere (Katzen, Hunde etc.) wird die schriftliche Zustimmung des Vermieters benötigt. Die Zustimmung ist auch dann erforderlich, wenn Tiere nur vorübergehend bei Ihnen leben. Die Genehmigung zur Haltung eines gefährlichen Hundes im Sinne der Berliner Hundeverordnung (sogenannte Kampfhunde, auch Mischlinge) wird grundsätzlich nicht erteilt.

Sie finden in Ihrem Mietvertrag entsprechende Regelungen über das Halten von Haustieren.

Schlüsselnachbestellung

Wir bestellen für Sie gerne weitere Haus- und Wohnungstürschlüssel. Die entstandenen Kosten gehen zu Ihren Lasten. Am Ende des Mietverhältnisses müssen alle Schlüssel entschädigungslos an den Vermieter zurückgegeben werden.